Anerkennung und Umrechnung der Noten
Sie müssen nach ihrer Rückkehr einen Antrag auf Anerkennung (PDF) stellen, um sich die Fächer anerkennen zu lassen.
BACHELOR: Diesen reichen Sie dann unterschrieben zusammen mit Ihrem Transcript (Zeugniss der Partnerhochschule) im International Relations ein.
MASTER: Diesen reichen Sie dann unterschrieben zusammen mit Ihrem Transcript (Zeugniss der Partnerhochschule) und dem Dokument Fächerabsprache Master vor Auslandsaufenthalt im International Relations ein.
"UMRECHNUNG" der Noten ODER "Mit Erfolg bestanden"
- Sie haben die Wahlmöglichkeit, ob sie die umgerechneten NOTEN (laut modifizierter bayerischer Formel) oder die Fächer mit BESTANDEN anerkennen möchten. Dies müssen Sie VOR AUSLANDAUFENTHALT im Learning Agreement festlegen: Wird nichts festgelegt, wird mit der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet.
Die Umrechnung der Noten erfolgt gemäß ASPO §5 Abs 5: (Amtsblatt 47/Jahrgang 2023)
"Die/der Studierende muss in dem Antrag festlegen, ob die Anerkennung der an der ausländischen Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen mit der erzielten bzw. nach Abs. 7 umgerechneten Note oder gem. § 32 Abs. 3 Satz 3 „mit Erfolg abgelegt“ erfolgen soll; eine nachträgliche Änderung der Festlegung ist nicht zulässig"
UMRECHNUNG:
"Stimmt das Notensystem an ausländischen Hochschulen erbrachter Prüfungen nicht mit dem deutschen Notensystem überein, werden die Noten der ausländischen Hochschule nach der sog. modifizierten bayerischen Formel
x = 1 + 3
(Nmax - Nd)/(Nmax - Nmin)
mit gesuchter Umrechnungsnote x, bester erzielbarer Note Nmax, unterster Bestehensnote Nmin und erzielter Note Nd umgerechnet.
Die Berechnung der Noten erfolgt auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma genau; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen."