Anerkennung und Umrechnung der Noten

  • Sie haben die Wahlmöglichkeit, ob sie die umgerechneten NOTEN (laut modifizierter bayerischer Formel) oder die Fächer mit BESTANDEN anerkennen möchten. Dies müssen Sie VOR AUSLANDAUFENTHALT im Learning Agreement festlegen: Wird nichts festgelegt, wird mit der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet.