Anerkennung/Anrechnung externer Leistungen
Die Anerkennung von externen Leistungen und die Anrechnung erworbener Kompetenzen beantragen Sie bei der zuständigen Prüfungskommission. Wegen Anerkennungen im Zusammenhang mit einem Auslandssemester wenden Sie sich bitte zunächst an das Team International Relations.
Die Bearbeitungszeit für eine Anerkennung/Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Antrages. Beachten Sie daher, dass der Antrag in den ersten 4 Wochen des Semesters gestellt werden sollte.
Beschäftigen Sie sich zunächst ausführlich mit dem Studienplan bzw. den Modulbeschreibungen, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag stellen. Prüfen Sie, ob es zwischen den erbrachten Leistungen und den anzuerkennenden Modulen eine signifikante Überschneidung bei der inhaltlichen Ausrichtung und den zu erwerbenden Kompetenzen gibt.
Die Anerkennung von Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen (AW-Module) muss gesondert bei der Prüfungskommission der Fakultät 13 beantragt werden.
Eine Anrechnung von praktischer Erfahrung ist möglich, wenn dabei Kompetenzen zu einem bestimmten Thema vertieft wurden und dies schlüssig dargelegt werden kann. Beschäftigen Sie sich daher zunächst ausführlich mit dem Studienplan des Studienganges, sodass Sie beurteilen können, welche Kompetenzen angerechnet werden können. Beachten Sie, dass schulische Leistungen oder Tätigkeiten während einer Ausbildung in der Regel nicht angerechnet werden können, da davon auszugehen ist, dass die Kompetenzen nicht im geforderten Umfang und in der erforderlichen Tiefe erworben wurden.
Für die Anerkennung/Anrechnung werden folgende Dokumente benötigt:
- 1. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Anerkennung/Anrechnung
- 2. Dokumente, die Ihre im Antrag aufgeführten Kompetenzen inhaltlich belegen (Modulbeschreibungen, Erläuterungen zu Kompetenzerwerb). Bitte legen Sie nur relevante Nachweise vor, insbesondere keine vollständigen Modulhandbücher. Bei fremdsprachigen Dokumenten (außer Englisch) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.
- 3. Nachweise über Ihren Kompetenzerwerb (Zeugnisse, Notenbelege etc.). Bei fremdsprachigen Dokumenten (außer Englisch) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.
- 4. Laden Sie abschließend alle Dokumente in PRIMUSS hoch.
Bei sonstigen Fragen erreichen Sie die Prüfungskommission unter der E-mail pk-bachelor-fk10@hm.edu
Für die Anrechnung des Pflichtpraktikums im 4. Studiensemester ist eine 3-jährige hauptberufliche Tätigkeit nach einer abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung notwendig. Sofern Sie diese Anforderungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an den Praktikumsbeauftragten
Prof. Dr. Jens Kleine
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Weitere Informationen und das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
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Prüfungskommission Bachelor